Die Flagge der Kaiman InselnKaimaninseln (Cayman Islands) bereit zu Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Hauptstadt George Town gilt als fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Die Regierung der Kaimaninseln hat am 19. März 2009 erklärt, dass ihre Behörden zukünftig den deutschen Finanzbehörden auf Ersuchen alle Auskünfte und Informationen zur Verfügung stellen können, die für die Besteuerung relevant sind.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Wir begrüßen die Ankündigung der Kaimaninseln, Auskunftsersuchen der deutschen Finanzbehörden im Rahmen des von der OECD vorgegebenen Standards mit sofortiger Wirkung zu entsprechen.
Der OECD Standard zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke sieht folgendes vor: Werden Auskünfte auf Ersuchen verlangt, muss die Finanzbehörde des ersuchten Staates die erbetenen Informationen beschaffen, soweit die anfragende Finanzbehörde darlegen kann, dass diese Informationen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und anderweitig nicht beschafft werden können.
Für die deutsche Seite ist entscheidend, dass Länder und Gebiete den Standard der OECD implementieren und tatsächlich anwenden; dagegen ist von nachrangiger Bedeutung, mit Hilfe welcher nationalen Rechtsgrundlagen ein Staat oder Gebiet dieses Ergebnis gewährleistet. Die Kaimaninseln folgen damit einer Rechtspraxis beim Auskunftsaustausch, die auch das deutsche Steuerrecht kennt. Wir bewerten den Schritt der Kaimaninseln als klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Steuerfragen. Die Kaimaninseln reihen sich damit ein in die immer größer werdende Gemeinschaft von Staaten, die Transparenz und Auskunftsaustausch in Steuerfragen als Standard akzeptieren.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen