Archiv für die Kategorie „Steuern“
Neue BVI-Broschüre: „Investmentfonds und Abgeltungsteuer“
Frankfurt am Main, 7. Juni 2010. Wie schon in den Vor-jahren hat der BVI auch für die Einkommensteuererklärung 2009 eine Broschüre zur Besteuerung von Investmentfonds entwickelt. In der Broschüre erfahren Sparer nicht nur alles Wesentliche über das Grundprinzip der Abgeltungsteuer und ihre Funktionsweise. Auch mit den Besonderheiten der Besteuerung von Invest-mentfonds durch die Abgeltungssteuer sollen interes-sierte Anleger vertraut gemacht Diesen Beitrag weiterlesen »
Abkommen über Auskunftsaustausch mit Guernsey unterzeichnet
Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen auf Basis der OECD-Standards mit Guernsey unterzeichnet. Guernsey gehört zu den Offshore-Finanzzentren und ist die zweitgrößte der britischen Kanalinseln. In etwa 32 Prozent des Bruttosozialprodukts der Insel werden durch Finanzdienstleister wie Banken, Fondsmanagement, Versicherungen usw. erwirtschaftet. Der deutsche Botschafter in London, Georg Boomgaarden und der Chief Minister von Guernsey, Deputy Lyndon Trott haben heute in London ein Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Das Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen ermöglicht es den deutschen Finanzbehörden, wie auch umgekehrt den Finanzbehörden Guernseys, die andere Partei um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Das Abkommen entspricht dem Standard, wie ihn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet: Für die Besteuerung relevante Informationen müssen zugänglich sein (das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer bzw. Begünstigten intransparenter Rechtsträger); diese Informationen müssen auf Ersuchen ausländischen Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Ein Ersuchen um Auskunft erfordert nicht, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht; erforderlich ist nur, dass ein Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind. Die Abkommensunterzeichnung ist ein wichtiger Schritt bei den Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Auskunftsaustausch in Steuersachen verzerrt wird. Das Abkommen reiht sich ein in die vielfältigen Aktivitäten des Bundesministeriums der Finanzen zur Durchsetzung des OECD [Glossar]-Standards, die auch der Weltfinanzgipfel am 15. November 2008 nachdrücklich gefordert hat. Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Kaimaninseln bereit zu Auskunftsaustausch für Besteuerung
Die Flagge der Kaiman InselnKaimaninseln (Cayman Islands) bereit zu Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Hauptstadt George Town gilt als fünftgrößter Finanzplatz der Welt. Die Regierung der Kaimaninseln hat am 19. März 2009 erklärt, dass ihre Behörden zukünftig den deutschen Finanzbehörden auf Ersuchen alle Auskünfte und Informationen zur Verfügung stellen können, die für die Besteuerung relevant sind.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Wir begrüßen die Ankündigung der Kaimaninseln, Auskunftsersuchen der deutschen Finanzbehörden im Rahmen des von der OECD vorgegebenen Standards mit sofortiger Wirkung zu entsprechen.
Der OECD Standard zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke sieht folgendes vor: Werden Auskünfte auf Ersuchen verlangt, muss die Finanzbehörde des ersuchten Staates die erbetenen Informationen beschaffen, soweit die anfragende Finanzbehörde darlegen kann, dass diese Informationen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und anderweitig nicht beschafft werden können.
Für die deutsche Seite ist entscheidend, dass Länder und Gebiete den Standard der OECD implementieren und tatsächlich anwenden; dagegen ist von nachrangiger Bedeutung, mit Hilfe welcher nationalen Rechtsgrundlagen ein Staat oder Gebiet dieses Ergebnis gewährleistet. Die Kaimaninseln folgen damit einer Rechtspraxis beim Auskunftsaustausch, die auch das deutsche Steuerrecht kennt. Wir bewerten den Schritt der Kaimaninseln als klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Steuerfragen. Die Kaimaninseln reihen sich damit ein in die immer größer werdende Gemeinschaft von Staaten, die Transparenz und Auskunftsaustausch in Steuerfragen als Standard akzeptieren.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

